EU führt erstmals europaweite Tierschutzstandards für Hunde und Katzen ein

Bearbeitet von: Katerina S.

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Foto: novikov_e13 CC BY-NC 4.0

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine historische Einigung über die ersten EU-weiten Tierschutzstandards für Hunde und Katzen erzielt, die Zucht, Verkauf, Haltung und Import regeln. Die meisten neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft, wobei einige Übergangsfristen bis 2028 und darüber hinaus reichen. Mit diesem im November 2025 geschlossenen Abkommen endet ein zweijähriger Gesetzgebungsmarathon; zudem wird damit der wachsenden Forderung der Europäer nach mehr Tierschutz entsprochen: 74 % der EU-Bürger sprechen sich für einen besseren Schutz ihrer Haustiere aus.

Die neuen Vorschriften führen erstmals EU-weite Mindeststandards ein, um Massenzucht ohne Rücksicht auf die Gesundheit, illegalen Handel und gesundheitsgefährdende Rassemerkmale zu unterbinden. Bislang legte jeder Mitgliedstaat eigene Anforderungen fest, was zu erheblichen Unterschieden beim Schutzniveau führte. Es handelt sich um das erste harmonisierte System, das faire Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsbewusste Züchter und Halter schafft und gleichzeitig Schlupflöcher für Rechtsbrecher schließt.

Inzucht zwischen nahen Verwandten – wie etwa Eltern und Nachkommen, Vollgeschwistern oder Halbgeschwistern – wird künftig untersagt. Weibliche Tiere dürfen innerhalb von zwei Jahren maximal drei Würfe haben, wobei zur gesundheitlichen Erholung eine Pause von mindestens einem Jahr zwischen den Zyklen vorgeschrieben ist. Schmerzhafte Eingriffe wie das Kupieren von Ohren und Schwänzen sowie das Entfernen von Krallen sind verboten, sofern sie nicht in seltenen Einzelfällen unter Anästhesie medizinisch notwendig sind. Ebenfalls verboten ist die Zucht auf extreme äußere Merkmale, wie etwa die stark flachgepressten Schnauzen von Bulldoggen oder die kurzen Beine von Corgis, die die Lebensqualität der Tiere und ihres Nachwuchses gefährden.

Professionelle Einrichtungen wie Zuchtbetriebe, Tierheime und Zoohandlungen sind verpflichtet, Hunden täglichen Auslauf im Freien oder regelmäßige Spaziergänge zu ermöglichen. Eine Haltung in engen Behältnissen ist untersagt, und auch das Anbinden muss zeitlich begrenzt werden, sofern es nicht medizinisch begründet ist. Würgehalsbänder, Stachelhalsbänder ohne eingebaute Sicherung sowie elektrische Erziehungshalsbänder sind strengstens verboten. Zudem muss in jeder Zuchtstätte, jedem Heim und jeder Zoohandlung mindestens ein Mitarbeiter über ein Zertifikat verfügen, das die Sachkunde in Pflege und Verhalten von Hunden und Katzen belegt.

Das Chippen und Registrieren wird zum Kernstück des neuen Systems. Alle Tiere, die auf dem Markt angeboten werden – sei es zum Verkauf, zur Schenkung oder zur Adoption –, müssen gechippt und in nationalen Datenbanken registriert sein, die miteinander vernetzt und online zugänglich sind. Gewerbliche Einrichtungen erhalten eine Anpassungsfrist von vier Jahren. Für Haustiere in Privatbesitz gelten deutlich längere Übergangsfristen: Hunde müssen innerhalb von 10 Jahren, Katzen innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gechippt sein. Dies ermöglicht es Behörden und Käufern, die Herkunft eines Tieres lückenlos zurückzuverfolgen und die Einhaltung der Tierschutzstandards sicherzustellen.

Die Einfuhr von Tieren aus Drittstaaten wird ebenso streng reguliert wie der EU-Binnenmarkt. Exporteure müssen die europäischen Tierschutzstandards erfüllen, wobei die EU-Kommission eine Liste zugelassener Länder und Zuchtbetriebe veröffentlichen wird. Alle Tiere, die zu Verkaufszwecken importiert werden, müssen mindestens fünf Werktage vor dem Grenzübertritt gechippt und bei der Ankunft in der nationalen Datenbank registriert werden. Für private Reisen mit Haustieren wurde ein spezielles Registrierungssystem in einer Datenbank für reisende Tierbesitzer geschaffen, bei dem der Besitzer sein Tier mindestens fünf Tage vor der Einreise online anmelden muss.

Neue Besitzer werden künftig detaillierte Informationen über die Verhaltens- und Gesundheitsbedürfnisse ihres Tieres erhalten, einschließlich seiner Herkunft und Vorgeschichte. Online-Verkaufsanzeigen müssen verifizierte Tierdaten sowie die Möglichkeit zur Überprüfung der Registrierung auf einer offiziellen Website enthalten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zahl chronisch kranker Tiere oder solcher mit Verhaltensauffälligkeiten drastisch zu senken und die Zahl ausgesetzter Tiere zu verringern. Der EU-Heimtiermarkt wird auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, wobei etwa 60 % der Käufe online getätigt werden – ein Bereich, in dem bislang Betrug und Misshandlung florierten.

Die neuen Vorschriften markieren einen Wendepunkt für den Tierschutz in Europa. Sie schützen nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch seriöse Züchter, die nun endlich unter fairen Bedingungen konkurrieren können, ohne Preisdumping durch dubiose Anbieter fürchten zu müssen. Künftige Besitzer können sicher sein, dass ihr Haustier unter würdigen Bedingungen aufgewachsen ist, angemessen versorgt wurde und keine verborgenen Gesundheitsrisiken birgt.

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Quellen

  • Bienestar de perros y gatos: así frenará la UE los abusos

  • Домашних животных выводят из тени: в ЕС впервые устанавливают единые правила

  • Revision of EU legislation on animal welfare

  • Protection of dogs and cats: deal on EU rules to stop abuse

  • First EU rules to protect cats and dogs from abuses

  • Council and Parliament reach a provisional deal to improve the welfare and traceability of cats and dogs across Europe

  • Новые правила ЕС запрещают купирование и инбридинг у собак и кошек

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