Die Regierung unter Präsident Trump hat am Freitag, den 10. Juli 2026, eine Regelung verabschiedet, die den Schutz von Lebensräumen gefährdeter Arten erheblich aufweicht. Diese Änderung betrifft die Definition des Begriffs „Schädigung“ im Endangered Species Act – einem wegweisenden US-Umweltgesetz, das seit mehr als 50 Jahren in Kraft ist.
Zuvor schloss eine „Schädigung“ auch eine signifikante Veränderung oder Verschlechterung des Lebensraums ein, die Tiere bei der Nahrungssuche, dem Suchen von Unterschlupf oder der Fortpflanzung beeinträchtigt. Der Oberste Gerichtshof hatte diese Interpretation bereits 1995 bestätigt. Ab sofort gilt die Zerstörung eines Nestes oder Habitats jedoch nicht mehr als ungesetzlich.
Die neue Vorschrift gibt diese Gebiete für Bohrungen, Bergbau, Landwirtschaft und Bauvorhaben frei. Umweltschützer sprechen von der massivsten Schwächung des Artenschutzes seit einem halben Jahrhundert. Da viele Arten ohnehin unter schwindenden Lebensräumen leiden, könnte dieser zusätzliche Druck ihr Aussterben beschleunigen.
Das Innenministerium und das Handelsministerium erklärten, man wolle dem Gesetz lediglich seine ursprüngliche Bedeutung zurückgeben. Nach ihrer Darstellung wurde das Gesetz in den letzten Jahren dazu genutzt, rechtmäßige Vorhaben zu blockieren. „Bundesbehörden haben den ESA missbraucht, um eine rechtmäßige Landnutzung zu verhindern“, konstatierte Innenminister Doug Burgum.
Während die National Mining Association die Entscheidung begrüßte, übten 16 Generalstaatsanwaltschaften scharfe Kritik. Die Vertreter von Bundesstaaten wie Kalifornien und New York bezeichneten die Begründung für den Kurswechsel als „willkürlich und rechtswidrig“.
Im Zuge der öffentlichen Anhörung gingen rund 220.000 Stellungnahmen zu der neuen Regelung ein. Davon sprachen sich fast 99 Prozent gegen die Änderung aus. Selbst einige Behörden aus republikanisch geführten Bundesstaaten warnten vor den schwerwiegenden Folgen.
Beispiele aus der Praxis verdeutlichen die Tragweite der alten Regelung. Schleiereulen sind auf unberührte Strände als Nistplätze angewiesen. Kokardenspechte benötigen für ihr Überleben alte Kiefernbestände. Kalifornische Tigersalamander hängen von saisonalen Tümpeln ab. Die Zerstörung dieser Lebensräume ohne die unmittelbare Tötung von Tieren wird künftig nicht mehr als Schädigung gewertet.
Die Organisation Earthjustice bereitet bereits eine Klage vor. Sollte der Fall jedoch den aktuellen Obersten Gerichtshof erreichen, könnte die dortige konservative Mehrheit die Neuregelung dauerhaft festschreiben. Was bedeutet dies für Tierarten, die ohnehin schon am Rande der Ausrottung stehen?
Juristen betonen, dass Projekte aufgrund von Habitatschutz-Bedenken nur in den seltensten Fällen komplett gestoppt wurden. Vielmehr entwickelten Unternehmen Strategien, um den Schaden zu minimieren. Mit der neuen Regelung fallen diese Anreize nun weg.



