Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Freitag, dem 25 September 2026, die Nutzung einer erweiterten bundesweiten Datenbank zur Überprüfung der Staatsbürgerschaft von Wählern wiederhergestellt. Die Entscheidung ermöglicht es der Regierung von Präsident Donald Trump, das modifizierte SAVE-System weiter zu verwenden.
Das Gericht setzte die Anordnung eines Bundesrichters aus Washington aus, der die Neuerungen im Juni blockiert hatte. Die Richter befanden, dass das Verbot die Bundesregierung daran hindere, den Bundesstaaten bei der Durchführung von Wahlen zu helfen. Die Mehrheit von 6–3 Stimmen unterstützte den Antrag des Justizministeriums.
Das vom Ministerium für Innere Sicherheit verwaltete SAVE-System wurde überarbeitet: Es enthält nun Daten über in den USA geborene Bürger, ermöglicht Massenabfragen und verwendet Sozialversicherungsnummern. Zuvor war die Datenbank hauptsächlich für die Überprüfung von Einwanderern bestimmt.
Die Regierung Trump behauptet, die Datenbank helfe bei der Bekämpfung der Stimmabgabe von Nichtbürgern. Kritiker befürchten, dass ungenaue Daten zur irrtümlichen Streichung rechtmäßiger Wähler aus den Listen führen könnten.
Drei liberale Richter – Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson – äußerten ihre Ablehnung. In einem Sondervotum nannte Jackson die Entscheidung eine „zweifelhafte einstweilige Anordnung“ zu zuvor nicht ausgelegten Gesetzen.
Die Änderungen am SAVE-System stehen im Zusammenhang mit einer im März erlassenen Executive Order von Trump. Die Bundesstaaten können das System freiwillig für Einzelüberprüfungen nutzen, doch die Bundesgesetzgebung beschränkt massenhafte Bereinigungen der Wählerlisten auf 90 Tage vor der Wahl.
Die Wahlen zum Kongress sind für den 3 November 2026 angesetzt. Ob der Einfluss der Entscheidung in den verbleibenden Wochen spürbar bleiben wird, werden die kommenden Wochen zeigen.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs war ein vorläufiger Sieg für Trumps Bemühungen, die föderale Rolle bei der Überprüfung der Wählerlisten zu stärken. Der Fall wird weiterhin im Berufungsverfahren behandelt.

