Indien erkennt digitalen Zugang als Grundrecht an

Bearbeitet von: Veronika Nazarova

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat den digitalen Zugang als Grundrecht anerkannt und betont die Notwendigkeit, Zugangsbarrieren für abgelegene und behinderte Gemeinschaften zu überwinden. Dieses bahnbrechende Urteil erkennt den digitalen Zugang nicht nur als Internetzugang an, sondern etabliert ihn als verfassungsmäßiges Recht im Rahmen des Rechts auf Leben und Freiheit. Politikexperten betonen, wie wichtig es ist, Herausforderungen wie sinkende Telekommunikationsraten und Erschwinglichkeit anzugehen, um einen universellen digitalen Zugang zu erreichen. Sie schlagen vor, die Initiative durch papierbasierte Prozesse anzugehen und den Digital Bharat Nidhi zu reformieren, um die Marktentwicklung in unterversorgten Gebieten zu fördern. Experten betonen auch die Notwendigkeit eines benutzerzentrierten Designs, das die Perspektiven marginalisierter Gruppen bei der Entwicklung digitaler Anwendungen berücksichtigt. Technologieentwickler sollten den Kontext, die Governance und die Entwicklungsgründe für den Bedarf an Technologie verstehen, anstatt von einem Einheitsansatz auszugehen.

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