Im Jahr 2025 hat die Europäische Union eine wegweisende Verordnung zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und des Wohlergehens von Hunden und Katzen eingeführt. Ziel ist es, den illegalen Handel zu bekämpfen und angemessene Bedingungen für diese Tiere zu gewährleisten.
Diese Gesetzgebung legt einheitliche Standards für die Zucht, Haltung und den Umgang mit Hunden und Katzen in Zuchtbetrieben, Zoohandlungen und Tierheimen in allen Mitgliedsstaaten fest. Die obligatorische Identifizierung und Registrierung aller Hunde und Katzen in nationalen Datenbanken ist eine Schlüsselmaßnahme. Dies hilft, Züchter und Verkäufer zu verfolgen und illegale Zucht zu unterbinden.
Darüber hinaus ist der Verkauf dieser Tiere in Zoohandlungen verboten, der Erwerb ist nur über registrierte Züchter erlaubt. Verkäufe müssen durch einen schriftlichen Vertrag formalisiert und innerhalb von drei Werktagen nach der Transaktion im Haustierregister eingetragen werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den illegalen Tierhandel, ein groß angelegtes illegales Geschäft in Europa, zu beseitigen.
Im Jahr 2023 erhielt die Europäische Kommission über 400 Meldungen im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Haustieren und bezeichnete dies als „erhebliches Problem“. Die Umsetzung dieser Vorschriften reagiert auch auf das wachsende soziale Bewusstsein für das Tierwohl. Organisationen wie Eurogroup for Animals haben die EU aufgefordert, diese Maßnahmen zu verstärken. Sie schlagen eine „Positivliste“ vor, um zu bestimmen, welche Arten als Haustiere gehalten werden dürfen, um den Verkauf exotischer Tiere zu verhindern, die eine spezielle Pflege benötigen.
Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt zum Schutz der Tierrechte und zur Förderung ethischerer Geschäftspraktiken in der Europäischen Union dar.