Bosnien und Herzegowina modernisieren ihr Steuersystem mit einem neuen Gesetz zur Fiskalisierung von Transaktionen in der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH). Das Gesetz führt die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung für B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen ein, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Transparenz zu verbessern.
Der Gesetzentwurf definiert eine E-Rechnung als ein digitales Dokument, das in einem strukturierten Format ausgestellt und empfangen wird, das den EU-Standards entspricht und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Steuerzahler müssen die von den Steuerbehörden verwaltete zentrale Plattform für Fiskalisierung (CPF) für die Ausstellung von E-Rechnungen, die Echtzeitberichterstattung und den Datenaustausch nutzen. Für B2C-Transaktionen werden zugelassene elektronische Fiskalsysteme (EFS) verwendet, einschließlich elektronischer Transaktionserfassungswerkzeuge (ESET) und Fiskalgeräte.
Die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf fand vom 1. Januar bis zum 1. März 2025 statt. Das neue Gesetz soll die Effizienz des Steuereinzugs verbessern, informelle Wirtschaftstätigkeiten reduzieren und transparente Geschäftsabläufe gewährleisten. Bei Nichteinhaltung werden Strafen verhängt. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Rechnungen für einen Zeitraum von mindestens 11 Jahren archiviert werden müssen.