In Mexiko müssen Steuerzahler ihre jährliche Steuererklärung beim Steuerverwaltungssystem (SAT) einreichen. Die Frist für Privatpersonen ist in der Regel der 30. April des Folgejahres. Unternehmen haben in der Regel bis zum 31. März Zeit, um ihre Steuererklärung einzureichen.
Die Nichteinhaltung der Frist kann zu finanziellen Strafen führen. Das Bundessteuergesetzbuch sieht Strafen für die Nichtabgabe vor, wobei die Geldbußen zwischen 1.800 und 44.790 Pesos liegen. Für jede nicht deklarierte Verpflichtung können zusätzliche Strafen anfallen. So liegen die Geldbußen beispielsweise zwischen 1.810 und 22.400 Pesos für jede nicht deklarierte Verpflichtung.
Die Einreichung einer geänderten Erklärung, in der zusätzliche Beiträge mehr als sechs Monate nach der ursprünglichen Einreichung angegeben werden, führt ebenfalls zu einer Strafe, die zwischen 1.810 und 44.790 Pesos pro Verpflichtung liegt. Die rechtzeitige Einreichung der Steuererklärung ist von entscheidender Bedeutung, da sie es der Regierung ermöglicht, Ressourcen für wichtige Sektoren wie Gesundheit und Bildung bereitzustellen.