Am 4. März 2024 stellte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) klar, dass Verwahrungs- und Übertragungsdienste für Stablecoins, die nicht der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) entsprechen, zulässig sind. Diese Ankündigung folgt auf die Ankündigung von Binance vom 3. März, neun nicht-MiCA-konforme Stablecoins, darunter Tethers USDT, für Nutzer im EWR mit Wirkung zum 31. März zu delisten. Während Binance weiterhin Ein- und Auszahlungen unterstützt, rät die ESMA Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs), Dienstleistungen zur Erleichterung des Erwerbs solcher Vermögenswerte gemäß ihrer Leitlinie vom 17. Januar einzuschränken. Die ESMA bekräftigte, dass CASPs bis zum 31. März „Nur-Verkaufs“-Dienste aufrechterhalten können, damit Anleger ihre Positionen verlassen können. Die ESMA beobachtet die Marktentwicklungen genau, um einen ordnungsgemäßen Übergang zum MiCA-Regime sicherzustellen.
ESMA präzisiert MiCA-Regeln: Verwahrung nicht konformer Stablecoins bis zum 31. März erlaubt
Bearbeitet von: Yuliya Shumai
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