EU-Verordnung verpflichtet zu kostenlosen Sofortüberweisungen in Spanien

Ab dem 9. Januar 2025 dürfen Banken in Spanien keine Gebühren mehr für Sofortüberweisungen erheben, nachdem eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde. Diese Verordnung schreibt vor, dass die Kosten für Sofortüberweisungen mit denen für Standardüberweisungen übereinstimmen müssen, was sie potenziell kostenlos für Verbraucher macht.

Das Europäische Parlament hat diese Maßnahme im Februar 2024 mit einer deutlichen Mehrheit genehmigt. Die Verordnung zielt darauf ab, Bankgeschäfte zu rationalisieren und die Sicherheit von Transaktionen zu verbessern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Laut der Verordnung dürfen die Gebühren für Sofortüberweisungen die Gebühren für reguläre Überweisungen nicht überschreiten. Diese Änderung soll die Nutzung von Sofortzahlungen in der gesamten Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum fördern.

Obwohl einige große Banken in Spanien, darunter BBVA, Sabadell, Caixabank und Banco Santander, angegeben haben, dass sie die aktuellen Preisstrukturen beibehalten werden, wird die vollständige Auswirkung der Verordnung deutlich, wenn die Institutionen ihre Richtlinien anpassen.

Sofortüberweisungen ermöglichen den sofortigen Transfer von Geldern zwischen Konten und schließen Transaktionen in nur zehn Sekunden ab. Dies ist eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zu traditionellen Überweisungen, die Stunden oder Tage dauern können.

Darüber hinaus enthält die Verordnung Bestimmungen zur Verbesserung der Betrugserkennung, die Banken dazu verpflichten, zu überprüfen, ob der Name des Empfängers mit den vom Absender bereitgestellten Informationen übereinstimmt. Dies soll das Risiko fehlerhafter oder betrügerischer Transaktionen verringern.

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