EU Bestätigt Verpflichtung zur Ausführung von ICC-Haftbefehlen gegen israelische Führer

Am 23. November 2024 erklärte Josep Borrell, der Außenbeauftragte der Europäischen Union, dass die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die von dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) erlassenen Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant auszuführen. Die Haftbefehle wurden aufgrund angeblicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem anhaltenden Konflikt in Gaza erlassen, der seit Oktober 2023 zu etwa 44.000 palästinensischen Todesfällen geführt hat.

Borrell betonte, dass alle EU-Mitgliedstaaten als Unterzeichner des Römischen Statuts den Entscheidungen des ICC nachkommen müssen. Er kritisierte jede selektive Einhaltung dieser Verpflichtungen und bemerkte, dass es inkonsistent wäre, wenn neue EU-Mitglieder zur Verantwortung gezogen würden, während dies bei den aktuellen Mitgliedstaaten nicht der Fall ist.

Die Haftbefehle des ICC gelten auch für den Hamas-Anführer Ibrahim Al-Masri, dem Mord und Verfolgung vorgeworfen werden. Im Gegensatz dazu haben die Vereinigten Staaten und Israel die Autorität des ICC zurückgewiesen, wobei israelische Beamte die Maßnahmen des Gerichts als antisemitisch bezeichneten. Netanyahu charakterisierte die Haftbefehle als politisch motiviert und erinnerte an historische antisemitische Prozesse.

Die Ausstellung dieser Haftbefehle stellt einen bedeutenden Moment im internationalen Recht dar, da sie die Straflosigkeit in Konfliktzonen in Frage stellt und das Potenzial für Verantwortung in laufenden humanitären Krisen unterstreicht.

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