Südkoreanisches Berufungsgericht spricht Oppositionsführer Lee Jae-myung im Wahlrechtsfall frei

Am 26. März hob ein südkoreanisches Berufungsgericht das Urteil eines Untergerichts auf und sprach Oppositionsführer Lee Jae-myung vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Wahlrecht frei. Diese Entscheidung beseitigt ein potenzielles Hindernis für seine zukünftige Präsidentschaftskandidatur.

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