Der Oberste Gerichtshof der USA weist Ubers Herausforderung gegen kalifornisches Arbeitsrecht zurück

Am 15. Oktober 2024 lehnte der Oberste Gerichtshof der USA die Berufung von Uber Technologies und seiner Tochtergesellschaft Postmates gegen das kalifornische Gesetz Assembly Bill 5 (AB5) ab. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Fahrer als Angestellte und nicht als unabhängige Auftragnehmer zu behandeln. Die Entscheidung des Gerichts folgt einem Urteil des 9. US-Berufungsgerichts, das feststellte, dass Uber nicht nachweisen konnte, dass AB5 ungerechtfertigt auf appbasierte Transportdienste abzielte und andere Branchen ausnahm.

Derzeit sind Fahrer für appbasierte Dienste aufgrund von Proposition 22, einer von der Branche unterstützten Initiative, die 2020 von den kalifornischen Wählern genehmigt wurde, von AB5 ausgenommen. Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens bestätigte im Juli Proposition 22 und wies die Ansprüche von Gewerkschaften zurück, dass sie gegen die Verfassung des Bundesstaates verstoße.

Theane Evangelis, die Uber vertritt, argumentierte, dass AB5 nicht angemessen auf appbasierte Dienste abzielte. Sie betonte, dass Proposition 22 es Fahrern ermöglicht, ihre Unabhängigkeit zu bewahren und ihnen gleichzeitig erhebliche Vorteile zu bieten, die bisher über 1 Milliarde Dollar ausmachen.

AB5 erhöht die Anforderungen für die Klassifizierung von Arbeitern als unabhängige Auftragnehmer und verlangt den Nachweis, dass sie unabhängig von der Kontrolle des Unternehmens agieren. Dieses Gesetz steht unter Beschuss, einschließlich einer bundesstaatlichen Regelung des US-Arbeitsministeriums, die die Klassifizierung von unabhängigen Auftragnehmern nach dem Bundesrecht kompliziert.

Uber und Postmates sowie zwei Fahrer haben 2019 Klage gegen AB5 eingereicht und behauptet, es ziele verfassungswidrig auf ihre Branche ab. Ein Bundesrichter wies die Klage frühzeitig ab, aber ein späteres Urteil ließ sie wieder aufleben, bevor der 9. Circuit schließlich gegen die Unternehmen entschied.

Haben Sie einen Fehler oder eine Ungenauigkeit festgestellt?

Wir werden Ihre Kommentare so schnell wie möglich berücksichtigen.