Am 8. September 2026 wurde in der Schweiz wieder an einen durchaus ernsthaften Service für Menschen erinnert, die Probleme mit Bibern haben.
Wenn ein Biber einen Baum durchgenagt, ein Grundstück überflutet, einen Bach aufgestaut oder plötzlich entschieden hat, dass Ihr Garten eine komplette Umgestaltung braucht, kann man sich an Fachleute wenden.
Und ja – für solche Fälle gibt es eine spezielle Beratungshotline.
Denn der Biber ist ein aktives Tier.
Sieht er einen Bach, baut er einen Damm.
Sieht er einen Baum, beginnt er mit Renovierungsarbeiten.
Sieht er ein schönes Grundstück, entscheidet er, dass hier eindeutig Wasser fehlt.
Am Ende haben Grundstücksbesitzer manchmal ganz reale Probleme: überflutete Felder, beschädigte Bäume, blockierte Gräben und Wasser, wo es gestern definitiv keins gab.
Aber einfach den Damm entfernen oder das Tier vertreiben darf man nicht: Biber stehen unter Schutz, daher muss alles richtig und mit Fachleuten gemacht werden.
Es ergibt sich eine fast ideale bürokratische Situation:
Wenn Sie einen Konflikt mit einem Biber haben – klären Sie das nicht persönlich. Rufen Sie Profis an.
Die Fachleute beraten, wie man Bäume schützen, das Überflutungsrisiko verringern und dem Tier trotzdem nicht schaden kann.
Also gibt es jetzt auf die Frage:
„Bei wem beschwert man sich überhaupt über einen Biber?“
in der Schweiz eine völlig ernsthafte Antwort.
Und irgendwo in der Zwischenzeit baut der Biber höchstwahrscheinlich schon den nächsten Damm und hat nicht vor, irgendwo anzurufen. 😄

