Singapurer Gericht erklärt AGC und SPS für unrechtmäßig bei der Offenlegung von Gefangenenkorrespondenz

Das Singapurer Berufungsgericht hat ein bedeutendes Urteil gegen die Attorney-General's Chambers (AGC) und den Singapore Prison Service (SPS) gefällt und erklärt, dass deren Handlungen zur Anforderung und Offenlegung von Gefangenenkorrespondenz unrechtmäßig waren. Das Urteil, das am 11. Oktober 2024 erlassen wurde, betont, dass beide Institutionen die Vertraulichkeitsrechte von 13 Gefangenen, darunter auch solche, die zum Tode verurteilt wurden, verletzt haben.

Der Fall geht auf Vorwürfe des Gefangenen Datchinamurthy a/l Kataiah aus dem Jahr 2020 zurück, der behauptete, dass der SPS seine Briefe ohne Zustimmung an die AGC weitergeleitet hatte. Dies führte zu einem zivilrechtlichen Berufungsverfahren, das offenbarte, dass über 68 Dokumente, darunter sensible Kommunikationen zwischen Gefangenen und ihren Rechtsvertretern, unangemessen offengelegt wurden.

Der Oberste Richter Sundaresh Menon und seine Kollegen stellten fest, dass der SPS seine Befugnisse überschritt, indem er vertrauliche Kommunikationen ohne Gerichtsbeschluss oder die Zustimmung der Gefangenen teilte. Das Gericht unterstrich die entscheidende Bedeutung der Wahrung der Vertraulichkeit rechtlicher Korrespondenz, um die Verfahrensrechte der Gefangenen zu gewährleisten.

Trotz der Anerkennung der Verstöße bestätigte das Gericht ein früheres Urteil über nominale Schäden in Höhe von 10 S$, da die Verstöße keinen erheblichen Schaden verursacht hatten, der eine substanzielle Entschädigung rechtfertigen würde. Dieses Urteil markiert einen entscheidenden Moment zum Schutz der Privatsphäre der Gefangenen in Singapur.

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