Lokale Früchte in Argentinien: Ein Gewinn für die Gemeinschaft und die Umwelt

Bearbeitet von: Anulyazolotko Anulyazolotko

Die Aufnahme einheimischer Früchte in den argentinischen Lebensmittelkodex (CAA) durch das Instituto Misionero de Biodiversidad (IMiBio) ist ein wichtiger Schritt für die Gemeinden und die Umwelt in Argentinien. Dieser Schritt hat weitreichende Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft und die Nachhaltigkeit.

Die Initiative fördert die Erhaltung der Artenvielfalt und die Aufwertung traditionellen Wissens. Die Früchte, reich an Vitaminen und Antioxidantien, bieten Potenzial für die Extraktion natürlicher Farbstoffe und eine nachhaltige Produktion. Die Aufnahme von Jabuticaba, Uvaia und Yvapority in den CAA schafft einen rechtlichen Rahmen für die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung dieser Früchte im ganzen Land.

Die Einbeziehung einheimischer Früchte in den Lebensmittelkodex ist ein Beispiel für die Wertschätzung lokaler Ressourcen. Die Förderung dieser Früchte stärkt die regionale Identität und die Ernährungssouveränität. Die Initiative unterstützt auch die Kreislaufwirtschaft, indem sie die Nutzung von Abfällen aus der Fruchtverarbeitung, wie Schalen und Samen, für Produkte mit Mehrwert fördert. Dies trägt dazu bei, Abfälle zu reduzieren, neue Einnahmequellen zu schaffen und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelindustrie zu verbessern. Lokale Initiativen wie diese sind entscheidend für den Aufbau widerstandsfähiger Gemeinschaften und die Förderung einer nachhaltigen Zukunft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufnahme einheimischer Früchte in den argentinischen Lebensmittelkodex ein wichtiger Schritt zur Förderung der lokalen Wirtschaft, des Umweltschutzes und der Wertschätzung traditionellen Wissens ist. Sie bietet neue Möglichkeiten für Unternehmen und Verbraucher und stärkt die regionale Identität.

Quellen

  • Primera Edición

  • Nueva actualización en el Código Alimentario Argentino

  • Nuevas incorporaciones y actualizaciones al Código Alimentario Argentino

  • BOLETIN OFICIAL REPUBLICA ARGENTINA - SECRETARÍA DE GESTIÓN SANITARIA Y SECRETARÍA DE AGRICULTURA, GANADERÍA Y PESCA - Resolución Conjunta 36/2025

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