In Mexiko hat die freiwillige Altersvorsorge bei den Altersvorsorgefonds-Administratoren (AFORE) spezifische steuerliche Auswirkungen. Eine Quellensteuer von 20 % auf den abgehobenen Betrag wird erhoben, wenn Gelder vor dem 65. Lebensjahr oder innerhalb von fünf Jahren nach der Einzahlung abgehoben werden. Diese Maßnahme soll die vorzeitige Nutzung von Altersvorsorgegeldern verhindern.
Um die 20 % Quellensteuer zu vermeiden, müssen Einzelpersonen mindestens 65 Jahre alt sein und ihre Ersparnisse mindestens fünf Jahre lang in der AFORE gehalten haben. Freiwillige Ersparnisse bieten Steuervorteile, einschließlich Abzügen von bis zu 10 % des Einkommens, begrenzt auf fünf jährliche Mess- und Aktualisierungseinheiten (UMA).
Eine ISR-Quellensteuer von 0,97 % wird auf die erzielten Zinsen bei der Auszahlung erhoben, unabhängig vom Alter oder der Anlagedauer. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Bedingungen für Abzüge kann zum Verlust der Steuervorteile führen. Es wird empfohlen, sich für eine persönliche Beratung an Ihre AFORE oder das SAT zu wenden.