Griechenland strafft sein Steuerwohnsitzverfahren, um vermögende Privatpersonen, ausländische Rentner und Fachkräfte anzuziehen. Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) digitalisiert den Prozess, sodass Antragsteller ihn online abschließen können, wodurch die Zeit für die Erlangung einer griechischen Steueridentifikationsnummer (AFM) von Monaten auf nur wenige Tage erheblich verkürzt wird. Wer in Griechenland arbeiten möchte, kann von einer günstigen Steuerregelung profitieren, die qualifizierten Personen für einen Zeitraum von sieben Jahren eine Einkommensteuerermäßigung von 50 % bietet. Ein automatisiertes System zur Überprüfung der Berechtigung über das Arbeitsministerium und Ergani wird diesen Prozess weiter vereinfachen. Die neue digitale Plattform wird auch die Einhaltung von Investitionsverpflichtungen überwachen, wie z. B. die vorgeschriebene Investition von 500.000 € in Immobilien, Aktien oder Anleihen, sowie den Beschäftigungsstatus. Seit 2020 hat Griechenland vermögende Privatpersonen angezogen, indem es eine alternative Besteuerung ausländischer Einkünfte anbietet. Es wurden 233 Anträge eingereicht und 213 genehmigt, was zu Investitionen in Höhe von 277,38 Millionen Euro in die griechische Wirtschaft führte, was durchschnittlich 1,3 Millionen Euro pro Person entspricht. Auch Rentner fühlen sich zunehmend von Griechenland angezogen, mit 1.411 Anträgen und 879 Genehmigungen. Die Pauschalsteuer von 7 % des Landes auf ausländische Einkünfte für bis zu 15 Jahre stellt in Verbindung mit dem Klima einen starken Anreiz dar. Tausende von Fachkräften, darunter auch zurückkehrende Griechen, nutzen auch die verbesserten Berufsaussichten und Steueranreize, wobei 7.887 Anträge im Rahmen des Programms für Arbeitnehmer eingereicht und 4.915 genehmigt wurden.
Griechenland vereinfacht Steuerwohnsitz und bietet Anreize zur Anwerbung vermögender Privatpersonen und Fachkräfte
Bearbeitet von: Elena Weismann
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