Das Amtsblatt hat kürzlich das Finanzgesetz für 2025 veröffentlicht, das mehrere neue Steuermaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrzeugen unter drei Jahren und der Preisgestaltung der Fahrzeugregistrierungsgebühren einführt. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, den Automobilmarkt weiter zu regulieren und gleichzeitig die Steuerkontrolle zu verbessern.
Eine der Hauptmaßnahmen in diesem Gesetz betrifft den Verkauf von Fahrzeugen, die weniger als drei Jahre alt sind. Zukünftig dürfen diese Autos nur nach Zahlung des bei der Anschaffung gewährten Steuervorteils übertragen werden. Diese Maßnahme gilt für alle Fahrzeuge, die von Steuererleichterungen oder Zollbefreiungen profitiert haben. Wenn ein Fahrzeug vor Ablauf der 36 Monate verkauft wird, muss der Verkäufer einen Teil des Steuervorteils zurückzahlen.
Konkret muss, wenn das Fahrzeug nach 24 Monaten, aber vor 36 Monaten verkauft wird, eine Zahlung von 33 % des Steuervorteils erfolgen. Diese Bestimmung soll Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass Steuervergünstigungen tatsächlich für ihren vorgesehenen Zweck, nämlich den Besitz dieser Fahrzeuge über einen ausreichenden Zeitraum, genutzt werden.
Im Gegensatz dazu ist bei einem Verkauf nach 36 Monaten keine zusätzliche Zahlung erforderlich, da der Steuervorteil dann vollständig amortisiert ist. Diese Maßnahmen sollen eine größere Stabilität auf dem Markt für neuere Fahrzeuge fördern und Spekulationen reduzieren.
Zusätzlich zum Fahrzeugverkauf sieht das Finanzgesetz 2025 auch Anpassungen bei den Fahrzeugregistrierungsgebühren vor. Die Tarife für diese Gebühren, die jährlich von Fahrzeugbesitzern gezahlt werden müssen, wurden insbesondere für Fahrzeuge mit mehr als 10 steuerlichen Pferdestärken neu bewertet. Für Autos, die weniger als drei Jahre alt sind, beträgt die Registrierungsgebühr 25.000 DZD. Diese Erhöhung soll die Wartungskosten der Fahrzeugflotte berücksichtigen und die Aktualisierung der Fahrzeuge fördern.
Fahrzeuge im Alter von 3 bis 6 Jahren haben eine Registrierungsgebühr von 20.000 DZD, während für Fahrzeuge zwischen 6 und 10 Jahren eine Gebühr von 15.000 DZD erhoben wird. Diese schrittweisen Erhöhungen sollen Autofahrer dazu ermutigen, ihre Fahrzeugflotte zu erneuern und gleichzeitig zusätzliche Steuereinnahmen für den Staat zu generieren.
Die durch das Finanzgesetz 2025 eingeführten Reformen zeigen die Absicht der Regierung, den Automobilsektor zu regulieren und gleichzeitig die Steuereinnahmen zu konsolidieren. Durch die Einführung strengerer Bedingungen für den Verkauf neuer Fahrzeuge und die Anpassung der Registrierungsgebühren möchte der Staat den langfristigen Fahrzeugbesitz fördern und eine schnellere Erneuerung der Fahrzeugflotte erleichtern.