SEC klärt Memecoin-Status: In der Regel keine Wertpapiere nach Bundesrecht

Bearbeitet von: Yuliya Shumai

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat kürzlich ihre Haltung zu Memecoins klargestellt und erklärt, dass diese im Allgemeinen nicht als Wertpapiere nach Bundesrecht gelten, wie am Donnerstag berichtet wurde. Diese Ankündigung bietet potenziellen Erleichterung für Memecoin-Enthusiasten und zugehörige Exchange Traded Funds (ETFs). Die Division of Corporation Finance der SEC präzisierte, dass Memecoins, die von Internet-Memes und kulturellen Trends inspiriert sind, ihren Wert hauptsächlich aus der Marktnachfrage und dem spekulativen Handel beziehen und eher Sammlerstücken als traditionellen Investitionen ähneln. Da diesen digitalen Vermögenswerten in der Regel eine wesentliche Funktionalität über die Unterhaltung hinaus fehlt und sie keine Rechte auf zukünftige Einnahmen oder Gewinne gewähren, kam die SEC zu dem Schluss, dass ihre Transaktionen keine Angebote und Verkäufe von Wertpapieren darstellen. Dies bedeutet, dass Verkäufer von Memecoins Transaktionen nicht gemäß dem Securities Act von 1933 registrieren müssen. Die SEC wies jedoch darauf hin, dass diese Klassifizierung nicht universell gilt und betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Memecoins weiterhin nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen verfolgt werden können.

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